Fahrkostenregelung für Krankentransport mit der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 60 SGB V)
Zuzahlungsbefreiung: Falls Sie von der Zahlung befreit sind, entstehen für Sie selbstverständlich keine Kosten. Bitte zeigen Sie unserem Team vor Ort einfach Ihren Zahlungsbefreiungsausweis vor!
Zuzahlungspflicht: Versicherte müssen für eine Krankenbeförderung eine Zuzahlung leisten. Sie beträgt – auch für Kinder und Jugendliche – zehn Prozent der Fahrkosten, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Fahrt.
Genehmigungsfreie Fahrten
Als genehmigungsfreie Fahrten werden bestimmte Krankentransporte bezeichnet, die ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse durchgeführt werden können.
- Rettungsfahrten ins Krankenhaus
- Behandlungen, die stationär im Krankenhaus erfolgen
- Zwei Wochen nach einer stationären Entlassung oder vor einer stationären Einweisung
- Krankenhausverlegung
Genehmigungspflichtige Fahrten
Für diese Fahrten brauchen Sie eine ärztliche Verordnung und den Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung:
- Fahrten zur Dialyse oder zu onkologischen Strahlen- und Chemotherapie
- Fahrten zur ambulanten Behandlung oder Operation
- Fahrten zur Rehabilitationskur
Ärztliche Verordnung als Grundlage für den Transport
Die Grundlage für eine Krankenbeförderung ist eine ärztliche Verordnung, die auf einem speziellen Transportschein ausgestellt wird. Der Arzt prüft, ob die medizinische Notwendigkeit für den Transport vorliegt und dokumentiert diese. Dabei wird der Gesundheitszustand des Patienten, seine Mobilitätsbeeinträchtigung sowie der Transportzweck berücksichtigt. Diese Verordnung dient als Nachweis für die Krankenkasse und den Fahrdienst.

Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen
Nachdem die ärztliche Verordnung ausgestellt wurde, muss ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse eingereicht werden. Dafür senden Sie den Transportschein mit allen erforderlichen Angaben an die zuständige Stelle. Die Krankenkasse prüft die medizinische Notwendigkeit und informiert Sie zeitnah über die Entscheidung.

Genehmigung der Krankenkasse an UNA Ambulanz übermitteln
Sobald Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme genehmigt hat, senden Sie die Bestätigung direkt an die UNA AMBULANZ. Dies kann per E-Mail, Fax oder Post erfolgen. Die Übermittlung der Genehmigung ermöglicht uns, Ihre Fahrt zu planen und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Maßnahmen rechtzeitig getroffen werden. So können wir die besten Voraussetzungen für einen reibungslosen Krankentransport schaffen.

FAQ – Ihre Fragen zur Fahrkostenregelung für unseren Sanitätsdienst
Welche Fahrten übernimmt die Krankenkasse?
Die Krankenkasse übernimmt Fahrten zu stationären Behandlungen, Rettungsfahrten und bestimmte Fahrten zu ambulanten Behandlungen, wie Dialyse oder Chemotherapie, wenn diese ärztlich verordnet und genehmigt wurden.